Kostenträger

Meine Praxis für Psychotherapie führe ich als Privatpraxis. Das heißt, die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Privatkassen und der Beihilfe übernommen oder von Ihnen als Selbstzahler getragen.

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Gebühren für die Behandlung rückerstattet zu bekommen. Eine ausführliche Information dazu finden Sie hierzu in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für  Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ): Ziffer 808 (2,3-facher Satz, 100,55 Euro) für eine Sitzung von 50 Minuten.